Alle angebotenen Leistun-
gen für die Schwangere
werden in der Regel von
den Krankenkassen über-
nommen.

Kosten

Hebammenleistungen werden im Rahmen der Hebammen-
gebührenverordnung von den Krankenkassen erstattet.


Dies gilt für:
 Vorsorgeuntersuchungen
 Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden, wie z.B.:
 Übelkeit, vorzeitige Wehen, Rückenschmerzen,
 Unterstützung zur Wendung bei Steißlage des Kindes (BEL), usw.
 einen Geburtvorbereitungskurs
 (der Partner muss in der Regel die Kosten selber tragen)
 die Betreuung und Hilfe unter der Geburt
 Wochenbettbetreuung (bis 8 Wochen nach der Geburt)
 Hilfe bei Stillschwierigkeiten
 für die gesamte Zeit, in der Sie Ihr Kind stillen.


Geburt
Die Kosten für die Geburt im Geburtshaus werden von den
Krankenkassen vollständig übernommen.


Rufbereitschaft
Die Kosten für die Rufbereitschaft gelten als Wahlleistung
und betragen € 350,00.

Hebammenhilfe kann von jeder
Frau in Anspruch genommen
werden. Die meisten Leistungen
werden von den Krankenkassen
getragen.

Einzelne Krankenkassen erstatten
ganz oder teilweise auch zusätz-
liche Hebammenleistungen, z.B.
Rufbereitschaftspauschale, Kinder-
wunschberatung, PEKiP-Kurse und
Geburtsvorbereitungskurse für den
Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer Krankenkasse.
Privat versicherte Frauen, sollten
sich mit Ihrer Krankenkasse in
Verbindung setzen, um zu klären,
welche Leistungen übernommen
werden.


Margarethe Mroz
Margarethe Mroz, Hebamme -Tel. 0171 - 52 37 988, info@margarethe-mroz.de