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Hebammenhilfe kann von jeder
Frau in Anspruch genommen
werden. Die meisten Leistungen
werden von den Krankenkassen
getragen.
Einzelne Krankenkassen erstatten
ganz oder teilweise auch zusätz-
liche Hebammenleistungen, z.B.
Rufbereitschaftspauschale, Kinder-
wunschberatung, PEKiP-Kurse und
Geburtsvorbereitungskurse für den
Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie
sich bei Ihrer Krankenkasse.
Privat versicherte Frauen, sollten
sich mit Ihrer Krankenkasse in
Verbindung setzen, um zu klären,
welche Leistungen übernommen
werden.

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